Eine verständliche Trennung zwischen Eigentümerinteressen und Führungsverantwortung ist die Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Kompromiß, der auch rechtlichen Erfordernissen gerecht werden kann. Wir sorgen für die notwendige Offenlegung der wirtschaftlichen Interessenlagen und die Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten. Das gilt vor allem für die Besonderheiten von Personengesellschaften.
Im Vorfeld eines Gesellschafterwechsels helfen unsere Erfahrung und sachbezogene Moderartion, die Interessenlagen neu hinzutretender oder veränderungswilliger Gesellschafter mit den Interessen der anderen Eigentümer sowie der außenstehenden Finanzierungspartner, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter in Einklang zu bringen und darüber hinaus weitergehende Kollateralschäden bei derartigen Veränderungen auszuschliessen.
Haftendes Kapital geht über die gesetzliche Definition des Gesellschaftskapitals und des finanztechnischen Eigenkapitals hinaus. Gerade bei Personengesellschaften sind diese Unterschiede oft nicht leicht zu erkennen. Wir zeigen diese Unterschiede und deren Auswirkungen auf Ihr unternehmensgebundenes Vermögen auf.
Eine vereinbarte Verzinsung wie bspw. bei Bankkrediten ist offensichtlich erkenbar. Allen anderen Kapitalteilen steht eine Renditeerwartung gegenüber, die sich an Alternativen und dem Risiko orientiert. Wir sagen Ihnen, was dieses Kapital tatsächlich kostet oder kosten darf.
Wir verstehen Familiengesellschaften und arbeiten komplementär zu deren Vermögensverwaltung wenn es um unternehmerische Veranlagungen und dessen Gestaltung geht. Wir bearbeiten diese Themen auf Gesellschafterebene und auch interimistisch in den Unternehmen selbst sowie in Ausnahmefällen auch in einer Organfunktion.